Der Verfahrensbeistand informiert das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise. Er beantwortet die Fragen des Kindes dazu und erarbeitet gemeinsam mit diesem dessen tragfähigen Willen.
Der Verfahrensbeistand arbeitet parteilich für das Kind, spricht für das Kind vor Gericht und bringt das Interesse des Kindes im gerichtlichen Verfahren zur Geltung.
Der Verfahrensbeistand begleitet das Kind durch das gesamte Gerichtsverfahren.
Hat das Gericht dem Kind einen Verfahrensbeistand bestellt, soll die persönliche Anhörung des Kindes in Anwesenheit des Verfahrensbeistands stattfinden.