Der Verfahrensbeistand als Interessens- vertreterIn des Kindes
- arbeitet parteilich für das Kind,
- arbeitet eigenständig und unabhängig von anderen Verfahrensbeteiligten,
- erarbeitet gemeinsam mit dem Kind dessen Vorstellungen und tragfähigen Willen,
- dokumentiert den Kindeswillen und bringt ihn deutlich in das Gerichtsverfahren ein,
- weiß trotz Parteilichkeit um die Loyalitätskonflikte von Kindern und beachtet sie,
- berücksichtigt das kindliche Zeit- empfinden und vermeidet unnötige und schädliche Zeitverluste,
- erarbeitet Lösungsvorschläge und gibt Anregungen im gerichtlichen Verfahren,
- baut eine professionelle Arbeits-beziehung zum Kind auf, ohne mit anderen in Konkurrenz zu treten,
- stellt das Kind als Träger von Grund- rechten in den Mittelpunkt seiner Arbeit.