Welche Leitlinien befolgt ein Verfahrensbeistand?


Der Verfahrensbeistand als Interessens- vertreterIn des Kindes

  • arbeitet parteilich für das Kind,
  • arbeitet eigenständig und unabhängig von anderen Verfahrensbeteiligten,
  • erarbeitet gemeinsam mit dem Kind dessen Vorstellungen und tragfähigen Willen,
  • dokumentiert den Kindeswillen und bringt ihn deutlich in das Gerichtsverfahren ein,
  • weiß trotz Parteilichkeit um die Loyalitätskonflikte von Kindern und beachtet sie,
  • berücksichtigt das kindliche Zeit- empfinden und vermeidet unnötige und schädliche Zeitverluste,
  • erarbeitet Lösungsvorschläge und gibt Anregungen im gerichtlichen Verfahren,
  • baut eine professionelle Arbeits-beziehung zum Kind auf, ohne mit anderen in Konkurrenz zu treten,
  • stellt das Kind als Träger von Grund- rechten in den Mittelpunkt seiner Arbeit.

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